Fischvermarktung:
Fische aus eigener Aquakultur oder aus Wildfang können vom Tierhalter oder Fischer vermarktet werden. Die Fische können im Ganzen, als Hälften, Filets oder auch als Verarbeitungserzeugnis vermarktet werden. Fisch-Direktvermarkter sind grundsätzlich registrierte Lebensmittelunternehmer (Details unter E. Eintragung und Zulassung). Die lebensmittelrechtliche Zulassung von Fischereibetrieben ist für Direktvermarkter nur bei der Vermarktung der Fischereierzeugnisse an den Großhandel oder ins Ausland erforderlich.
Urproduktion
Ganze Fische geschuppt oder als Seiten (halbiert, von der Rückengräte befreit, ohne Kopf) zählen zu den Urprodukten. Filets und Fischprodukte sind Verarbeitungserzeugnisse.
Kennzeichnung - Musteretiketten
Zur richtigen Kennzeichnung von Fisch und Fischerzeugnissen stehen von der AGES begutachtete Musteretiketten (Etikettenvorlage des LFI Österreich) zur Verfügung. Zu den Musteretiketten ...
Hygiene-Leitlinien
Als Hilfsmittel zur praktischen Umsetzung der hygienerechtlichen Vorschriften wurden von Experten und Praktikern Hygiene-Leitlinien erstellt und vom Gesundheitsministerium veröffentlicht. Für Fische und Fischereierzeugnisse gilt das Codex-Kapitel B35. Zu den Leitlinien ...