Reinigung von Getreide
Getreide muss vor dem Inverkehrbringen bzw. der Weiterverarbeitung gereinigt werden. Es gibt Höchstmengen für den Besatz von Fremdgetreide, Bruchkorn, Fremdsamen, etc..
Das Getreide kann als gereinigtes oder gesiebtes Getreide, aber auch in verarbeiteter Form (geschliffen, poliert) bzw. weiterverarbeitet zu Brot, Backwaren, Gebäck oder Nudeln vermarktet werden.
Ur- oder Verarbeitungsprodukt
Getreide (gereinigt, gesiebt) ist Urprodukt.
Poliertes, geschliffenes, gequetschtes oder gemahlenes Getreide, sowie sämtliche Erzeugnisse aus Getreide gehören zu den Verarbeitungserzeugnissen.
Anforderungen an Gebäude und Verarbeitungsräume
Die baulichen Anforderungen an Räume in denen Getreide verarbeitet wird oder Getreideerzeugnisse und/oder Backwaren hergestellt werden, sind abhängig von Art und Umfang der Produktion. Unter Umständen kann in der Küche oder in Verarbeitungsräumen produziert werden, in denen sonst andere Lebensmittel hergestellt werden. Details dazu sind im „Handbuch zur Eigenkontrolle beim Umgang mit Lebensmittel“ zu finden. Weitere Informationen zur Eigenkontrolle ...
Lebensmittelkennzeichnung
Für verpacktes Getreide, Mehl und Backwaren gelten die Bestimmungen der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, sowie das Codex Kapitel B 10. Zur richtigen Kennzeichnung von Getreide, -erzeugnisse und Teigwaren stehen Musteretiketten zur Verfügung.